Wenn ein*e Mitarbeiter*in in einem mittleren oder größeren Unternehmen krank wird und ausfällt, dann federn in der Regel die Kolleg*innen zumindest die Arbeitslast ab. Die Lohnnebenkosten durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tun Unternehmen in diesen Größenordnungen ebenfalls nicht so weh, da zumeist ein größeres finanzielles Polster vorhanden ist.
In kleineren Unternehmen hingegen gibt es bestimmte Funktionen und Aufgaben nur genau einmal, z.B. nur eine Person in der Buchhaltung. Wenn der oder die betreffende Mitarbeiter*in krank wird, dann hat das weitreichendere Folgen.
Zum einen natürlich für die Organisation. Wer kann die Aufgabe übernehmen? Muss von extern jemand aushelfen?
Und zusätzlich gilt auch hier, dass der oder die erkrankte Mitarbeiter*in ihren Lohn weiterhin erhält, obwohl das Unternehmen keine Gegenleistung in Form von Arbeitskraft dafür bekommt.
Um diesen wirtschaftlichen Nachteil bei den Lohnnebenkosten kleinerer Unternehmen auszugleichen, gibt es seit 2006 das Aufwandsausgleichgesetz. Unternehmen, die nicht mehr als 30 Vollzeit-Äquivalente (FTE) beschäftigen, zahlen monatlich mit den Sozialabgaben die Pflichtumlage U1 an die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter*innen - für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also eine Art Versicherung, die -je nach gewähltem Tarif- einen Teil der Kosten erstattet, die dem Arbeitgeber durch die Lohnfortzahlung für max. 42 Krankentage entstehen.
Genau an dieser Stelle wird es nun interessant für dich. Denn du hast bei den Krankenkassen die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Erstattungssätzen. Der Regelsatz liegt zumeist bei 60% Erstattung und dieser wird in den meisten Fällen genutzt.
Aber welcher ist der richtige für deine Unternehmenssituation? Wenig zahlen hört sich gut an, dafür ist die Erstattung nicht so hoch. Mehr zahlen und eine hohe Erstattung erhalten - auch eine Idee!
Doch tatsächlich ist das Ermitteln des optimalen Satzes deutlich komplexer. Stell dir vor, du hast eine*n Mitarbeiter*in, der oder die seit Jahren so gut wie nie krank ist. Dann macht ein hoher Beitrags- und Erstattungssatz wenig Sinn. Im umgekehrten Fall natürlich schon.
Was aber, wenn zwei so verschiedene Mitarbeiter*innen bei derselben Krankenversicherung sind, und du für beide nur EINEN Satz für ein komplettes Jahr wählen darfst?
Genau da kommt der Umlage-Manager ins Spiel. Denn er, in diesem Fall ich 😉, berechnet das ganz genau für dich, damit du bestens abgesichert bist und gleichzeitig keinen Cent zu viel ausgibst.
In die Berechnung fließen unter anderem die durchschnittlichen Krankentage je Mitarbeiter*in der letzten Jahre ein, deine Ausgaben für die Umlagezahlung und die Erstattungen aus der Umlage, bezogen auf die Krankensituation.
Daraus ergibt sich ein klares Bild, was in deiner speziellen Konstellation am passendsten für dich ist.
Das Beste daran: durchschnittlich 500-700 € je Mitarbeiter*in und Jahr kann dir ein Umlage-Manager an Lohnnebenkosten einsparen.
Die Festlegung des Umlage-Satzes für das ganze Jahr erfolgt übrigens einmal jährlich bis Ende Januar (Ausnahme: neue*r Mitarbeiter*in mit neuer Krankenkasse).
Was solltest du jetzt tun, um das Einsparpotential zu realisieren?
- dein grobes Einsparpotential kostenlos berechnen lassen (-> https://meetings.hubspot.com/kontakt17)
- entscheiden, ob du die Optimierung umsetzen möchtest
- die optimierten Beitragssätze deinem Steuerberater/deiner Lohnbuchhaltung mitteilen
- dich über die monatliche Einsparung freuen oder - noch besser-
- einen Teil der Einsparung nutzen, um deinen Mitarbeiter*innen spannende Zusatzleistungen zu gönnen
Denn zufriedene und motivierte Mitarbeiter sind die einfachste Möglichkeit, Krankentage zu reduzieren... und damit auch optimal für deine Umlage!
Du möchtest mehr zum Thema "Lohnnebenkosten sparen" erfahren oder dein grobes Einsparpotential kostenlos berechnen lassen?
Dann schreib mir gerne oder buche einen kurzen Gesprächstermin mit mir: https://meetings.hubspot.com/kontakt17
Evelyne Janzen M.A.
Umlage-Managerin
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